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   KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10, 2 Verg 4/10   

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https://dejure.org/2010,22410
KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10, 2 Verg 4/10 (https://dejure.org/2010,22410)
KG, Entscheidung vom 12.07.2010 - 2 Verg 3/10, 2 Verg 4/10 (https://dejure.org/2010,22410)
KG, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 2 Verg 3/10, 2 Verg 4/10 (https://dejure.org/2010,22410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 118 Abs 1 S 3 GWB, § 120 Abs 2 GWB, § 50 Abs 2 GKG
    Vergabenachprüfungsverfahren: Wirkungen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Zurücknahme des Vergabenachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3; GKG § 20 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Zurücknahme des Vergabenachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10
    Dies sind die Entscheidung zur Hauptsache (Ziffer 1 des Beschlusstenors) und die Kostengrundentscheidungen (Ziffern 2 und 4 des Beschlusstenors); ersteres deshalb, weil die Vergabekammer nur auf Antrag zur Entscheidung in der Hauptsache befugt ist; letzteres deshalb, weil die - zwar amtswegig zu erlassende - Kostengrundentscheidung in der Sache gemäß § 128 GWB von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt (im Ergebnis ebenso: BGH , ZfBR 2009, 487, Rdnr. 11 zit. nach Juris; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl. 2008, § 128 Rdnr. 38 und 40; a.A. noch OLG Dresden , OLGR 2007, 249).

    a) Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer beruht auf § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ( BGH, ZfBR 2009, 487 Rdnr. 14 zit. nach Juris).

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10
    b) aa) Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens (2 Verg 3/10) sowie des Verfahrens über den Antrag gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB (2 Verg 4/10), einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und des Antragsgegners, beruht auf § 120 Abs. 2 GWB n.F. i.V.m. § 78 Satz 1 GWB und dem Rechtsgedanken der §§ 269 Abs. 3 Satz 2, 516 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, NZBau 2006, 392, Rdnr. 5 zit. nach Juris ; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl. 2008, § 128 Rdnr. 38; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 567 Rdnr. 55).
  • OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10
    Dies sind die Entscheidung zur Hauptsache (Ziffer 1 des Beschlusstenors) und die Kostengrundentscheidungen (Ziffern 2 und 4 des Beschlusstenors); ersteres deshalb, weil die Vergabekammer nur auf Antrag zur Entscheidung in der Hauptsache befugt ist; letzteres deshalb, weil die - zwar amtswegig zu erlassende - Kostengrundentscheidung in der Sache gemäß § 128 GWB von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt (im Ergebnis ebenso: BGH , ZfBR 2009, 487, Rdnr. 11 zit. nach Juris; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl. 2008, § 128 Rdnr. 38 und 40; a.A. noch OLG Dresden , OLGR 2007, 249).
  • KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei übereinstimmender

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10
    Im Falle der Rücknahme des Vergabenachprüfungsantrages entspricht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen durch den Antragsteller dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen Sachantrag gestellt oder wenn er das Vergabenachprüfungsverfahren wesentlich gefördert hat (so zur bisherigen, ähnlichen Rechtslage analog § 162 VwGO und § 101 Abs. 1 ZPO: Senat, Beschl. v. 18.3.2010, 2 Verg 7/09, Rdnr. 31 zit. nach Juris; Senat, Beschl. v. 11.3.2010, 2 Verg 12/09, Rdnr. 44 zit. nach Juris; Senat, Beschl. v. 11.11.2006, 2 Verg 12/05).
  • KG, 07.12.2009 - 2 Verg 10/09

    Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren: Anwendbare Rechtsvorschriften zur

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10
    Denn Akteneinsichtsgesuche stellen unselbständige prozessuale Anträge dar (vgl. Wolff in Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 92 Rdnr. 25; Schmid in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 92 Rdnr. 16; Rennert in Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 92 Rdnr. 21; Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 18. Erg.Lief. Juli 2009, § 92 Rdnr. 34; für den Fall der Beschwerderücknahme ebenso: Senat , Besch. v. 3.3.2010, 2 Verg 10/09).
  • VK Berlin, 23.03.2010 - VK-B1-05/10
    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10
    Der Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 23. März 2010 - VK - B1 - 05/10 - ist in Ziffern 1, 2 und 4 seines Entscheidungstenors wirkungslos.
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